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Internationale tag der menschen mit behinderung

Rund 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung lebten Ende 2023 in Deutschland. Das entsprach 9,3 % der Gesamtbevölkerung, also nahezu jeder zehnten Person, wie die AOK zur Einordnung des Aktionstags beschreibt. Für Pflegefachkräfte, MFA und Leitungsteams ist das keine abstrakte Statistik. Menschen mit Behinderung begegnen dir bei Aufnahmen, in der Langzeitpflege, in der Rehabilitation, in ambulanten Diensten und im Arbeitsalltag.

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember bietet deshalb mehr als einen Anlass für Plakate oder eine kurze Teamnachricht. Er lenkt den Blick auf die Frage, ob Patientinnen, Bewohner, Angehörige und Beschäftigte tatsächlich selbstbestimmt teilhaben können. p1medical unterstützt Einrichtungen und Fachkräfte dabei, Personalplanung, Arbeitsbedingungen und Versorgung verlässlich zusammenzubringen. Entscheidend bleibt jedoch, was du aus dem Aktionstag in konkrete Abläufe übersetzt.

Inhaltsverzeichnis

Warum der 3. Dezember für Pflege und Soziales zählt

7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung lebten in Deutschland. Die amtliche Definition umfasst Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Gegenüber 2021 nahm ihre Zahl um rund 67.000 Menschen beziehungsweise 0,9 % zu, wie die amtliche Schwerbehindertenstatistik von Destatis ausweist. Hinter dieser Zahl stehen unterschiedliche Lebenslagen, die Pflege, Medizin und Sozialarbeit täglich berücksichtigen müssen.

Inklusion zeigt sich auf Station an kleinen, aber folgenreichen Entscheidungen: Versteht eine Patientin die Aufklärung? Kann ein Bewohner an der Visite teilnehmen? Wird eine Person mit Hörbehinderung bei der Übergabe einbezogen? Auch Formulare, Wegweiser, Wartebereiche und digitale Terminprozesse bestimmen, ob jemand selbstständig handeln kann. Barrierefreiheit funktioniert dabei wie ein gut geplanter Pflegeprozess. Sie wird früh bedacht, nicht erst korrigiert, wenn bereits ein Problem entstanden ist.

Praktische Regel: Plane Barrierefreiheit als festen Bestandteil professioneller Versorgung, gemeinsam mit Hygiene, Medikationssicherheit und Datenschutz.

Versorgung braucht realistische Planung

Menschen mit Behinderung bilden keine einheitliche Zielgruppe. Einschränkungen können körperlich, sensorisch, kognitiv oder psychisch sein. Sie können seit der Geburt bestehen oder im Lebensverlauf entstehen, etwa durch Erkrankungen, Unfälle oder altersbedingte Veränderungen. Eine gute Pflegeplanung fragt deshalb neben Diagnosen nach konkreten Barrieren, vorhandenen Fähigkeiten und passenden Anpassungen.

Für Kliniken, Heime und Träger heißt das: Personalbedarf und Kompetenzen gehören zusammen. Assistenz, Hilfsmittel und verständliche Kommunikation müssen ebenso eingeplant werden wie Dienstzeiten. Informationen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen in der Pflege können Teams und Träger unterstützen, unterschiedliche Lebenssituationen im Beschäftigtenkreis zu berücksichtigen.

Der 3. Dezember verbindet Erinnerung mit einem Arbeitsauftrag. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland seit dem 26. März 2009 verbindlich. Damit besteht ein rechtlicher Rahmen, der Teilhabe als Aufgabe der Organisation festlegt, nicht als freiwillige Zusatzleistung einzelner Mitarbeitender.

Vom UN-Aktionstag zur verbindlichen UN-BRK in Deutschland

Der 3. Dezember entstand aus einem zehnjährigen UN-Aktionsjahrzehnt: Von 1983 bis 1992 standen die Rechte und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen international im Mittelpunkt. 1992 rief die UN-Generalversammlung den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung aus. Er sollte Aufmerksamkeit schaffen, Würde sichtbar machen und Rechte im öffentlichen Bewusstsein verankern.

Ein Aktionstag setzt ein Signal. Für den Alltag von Patientinnen, Bewohnern und Beschäftigten reicht Aufmerksamkeit allein jedoch nicht. Verständliche Informationen, zugängliche Räume und echte Beteiligung brauchen verbindliche Regeln. Einen solchen Schritt markierte die Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die UN-Generalversammlung am 13. Dezember 2006.

Eine Infografik zeigt die chronologische Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention vom Jahr 1981 bis zum Jahr 2006.

Was sich für die Praxis verändert hat

Deutschland unterzeichnete die UN-BRK 2007 und ratifizierte sie 2009. Seit dieser Ratifizierung verpflichtet sie Träger dazu, Barrieren in Aufnahme, Dokumentation und Beteiligung abzubauen. Für Pflege- und Sozialberufe wird aus einer Leitidee damit ein Auftrag an die Organisation, nicht nur an einzelne engagierte Mitarbeitende.

Die Perspektive verschiebt sich: Pflege fragt nicht allein, was ein Mensch aufgrund seiner Behinderung nicht kann. Sie prüft auch, welche Abläufe, Räume oder Informationen Selbstständigkeit erschweren. Eine Visite kann dafür anders geplant, eine Assistenzperson einbezogen oder Information in geeigneter Form angeboten werden.

So wird die UN-BRK in Übergaben, Pflegeberichten und Aufnahmegesprächen konkret. Seit der Ratifizierung 2009 verpflichtet sie Träger zu Barrierefreiheit und Beteiligung. Ob daraus im Dienstalltag tatsächlich Teilhabe entsteht, zeigt sich an der Organisation von Versorgung, Zusammenarbeit und Personal.

Zahlen, die Inklusion konkret machen

Zahlen machen sichtbar, wie eng Behinderung, Pflege und Arbeit verbunden sind. Sie beschreiben jedoch unterschiedliche Gruppen. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, Menschen mit Behinderung insgesamt und pflegebedürftige Menschen sind nicht gleichzusetzen. Ihre Lebenslagen überschneiden sich, die statistischen und rechtlichen Kategorien bleiben trotzdem verschieden.

Für 2019 nennt die Bundeszentrale für politische Bildung 10,4 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland. Darunter waren 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen war 65 Jahre oder älter. Für Kliniken, Pflegeheime und ambulante Dienste bedeutet das häufig: Alter, Behinderung und weitere Unterstützungsbedarfe treffen bei einer Person zusammen.

Auch Bildungswege zeigen, wie weit Anspruch und Alltag auseinanderliegen. 2016 besuchten bundesweit 4,3 % der Schülerinnen und Schüler eine Fördereinrichtung statt einer Regelschule. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte war dieser Anteil seit der Verabschiedung der UN-BRK nur um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Ein rechtlicher Rahmen verändert Strukturen also nicht automatisch.

Eckwerte Inklusion und Pflege in Deutschland

Kennzahl Wert 2022/2023 Quelle
Menschen mit Schwerbehinderung 7,9 Millionen Ende 2023 Destatis
Anteil an der Gesamtbevölkerung 9,3 % Ende 2023 Destatis
Menschen mit Behinderung insgesamt 10,4 Millionen im Jahr 2019 Bundeszentrale für politische Bildung
Schülerinnen und Schüler in Fördereinrichtungen 4,3 % im Jahr 2016 Deutsches Institut für Menschenrechte

Quellenangaben je Kennzahl einmalig.

Die Werte betreffen Bildung, Gesundheit, Pflege, Wohnen und Beschäftigung zugleich. Für Träger heißt das: Barrieren entstehen oft an Übergängen, etwa beim Wechsel aus der Schule, beim Einzug ins Heim oder bei der Aufnahme in einer Klinik.

Für Pflegeteams wird daraus eine konkrete Prüffrage: Passt die Versorgung nur zum Pflegebedarf oder auch zu Sprache, Mobilität, Orientierung, Entscheidungsfähigkeit und sozialer Einbindung? Erst wenn diese Bedingungen mitgedacht werden, wird aus dem Aktionstag eine Aufgabe für den Dienstalltag.

Was das Motto 2025 für Pflegeteams bedeutet

Das internationale Motto 2025 lautet „Amplifying the leadership of persons with disabilities for an inclusive and sustainable future“. Im Mittelpunkt steht damit nicht allein die Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Es geht auch um ihre Stimme, ihre Entscheidungsmacht und ihre Beteiligung an den Strukturen, die Versorgung organisieren.

Für Pflegeteams lässt sich das Motto in vier Handlungsfelder übersetzen.

Selbstbestimmung in der Pflegeplanung

Beginne bei der Frage, wer über die Versorgung spricht. Patientinnen und Bewohner mit kognitiven oder sensorischen Einschränkungen brauchen möglicherweise mehr Zeit, Leichte Sprache, Visualisierungen oder eine Gebärdensprachdolmetschung. Unterstützung darf nicht automatisch bedeuten, dass andere anstelle der betroffenen Person entscheiden.

Bei der Pflegevisite sollte die betroffene Person selbst angesprochen werden. Frage, was sie möchte, welche Unterstützung sie akzeptiert und welche Abläufe sie als belastend erlebt. Dokumentiere nicht nur Defizite, sondern auch Kommunikationswege, Ressourcen und persönliche Prioritäten.

Barrierefreie Kommunikation am Bett

Eine ruhige Umgebung kann für Menschen mit Hör- oder Wahrnehmungsbeeinträchtigung entscheidend sein. Sprich deutlich, wende dich der Person zu und prüfe, ob die Information angekommen ist. Bei komplexen Entscheidungen hilft die Rückfrage: „Wie würdest du in eigenen Worten beschreiben, was wir vereinbart haben?“

Beteiligung im Team

Leadership beginnt nicht erst in einer Leitungsposition. Menschen mit Behinderung sollten an Gesprächen über Versorgung, Wohnangebote, Ausbildung und Arbeitsbedingungen beteiligt sein. Auch Mitarbeitende mit Behinderung können wichtige Hinweise geben, wenn ein Prozess für andere unnötig kompliziert oder unzugänglich ist.

Nachhaltige Strukturen

Hilfsmittel, digitale Dokumentation und Dienstpläne sollten nicht erst nach einer Krise angepasst werden. Beschaffung muss Barrierefreiheit berücksichtigen, und Assistenzbedarf gehört in die Personalplanung. Einrichtungen, die solche Fragen regelmässig prüfen, machen Inklusion weniger abhängig vom persönlichen Engagement einzelner Personen.

Eine Infografik erklärt die Bedeutung des Mottos 2025 für Pflegeteams in Bezug auf Inklusion, Nachhaltigkeit und Führung.

Ein kurzer Impuls kann helfen, das Motto im Team zu verankern. Das folgende Video eignet sich als Gesprächseinstieg, wenn danach konkrete Situationen aus dem eigenen Arbeitsbereich besprochen werden:

Auch die kulturelle Passung im Arbeitsumfeld spielt eine Rolle. Teams arbeiten inklusiver, wenn sie unterschiedliche Bedürfnisse nicht als Störung, sondern als Teil professioneller Zusammenarbeit behandeln.

Aktionsideen für Kliniken, Heime und Träger

Der Deutsche Behindertenrat nutzt den 3. Dezember für politische Aktionen, Demonstrationen und parlamentarische Formate. Das Motto „Inklusion ermöglichen, Barrierefreiheit schaffen“ rückt dabei die Umsetzung in den Vordergrund, wie der Deutsche Behindertenrat zu seinen Aktionen zeigt. Für Einrichtungen lässt sich daraus eine einfache Leitfrage ableiten: Welche Barriere können wir in unserem Verantwortungsbereich konkret sichtbar machen und abbauen?

Ein guter Aktionstag braucht keine aufwendige Bühne. Er braucht Beteiligung und einen klaren Anschluss an den Alltag.

Eine Infografik mit Ideen für den Aktionstag zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung in Gesundheitseinrichtungen.

Eine Checkliste für den 3. Dezember

  • Sensibilisierungs-Schichtübergaben: Nutze einen kurzen Input von 15 Minuten und besprecht danach eine konkrete Situation aus dem Stationsalltag. Wer wird bei Übergaben übergangen? Welche Information fehlt? Wo braucht eine Person mehr Zeit?
  • Bewohner- und Patientenforen: Frage direkt, welche baulichen, sprachlichen oder digitalen Barrieren erlebt werden. Lass die Rückmeldungen sichtbar dokumentieren und benenne eine verantwortliche Person für die Nachverfolgung.
  • Selbsterfahrung mit Auswertung: Ein Rollstuhl oder eine Simulationsbrille kann Perspektiven öffnen. Der Parcours darf aber nicht den Eindruck erwecken, eine Behinderung lasse sich für kurze Zeit vollständig nachempfinden. Entscheidend ist das anschliessende Gespräch über strukturelle Hindernisse.
  • Kooperation mit Selbsthilfegruppen: Lade lokale Gruppen oder Interessenvertretungen ein. Sie können Hinweise geben, die im institutionellen Blick leicht fehlen.
  • Interne Inklusions-Charta: Träger können festhalten, welche Standards für Kommunikation, Gebäude, Personal und Beschaffung gelten. Eine Charta ist nur sinnvoll, wenn sie mit Zuständigkeiten und überprüfbaren nächsten Schritten verbunden wird.
  • Führungskräfte-Coaching: Besprecht Ableismus, also die Abwertung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund zugeschriebener Fähigkeiten. Führungskräfte prägen, ob Mitarbeitende Probleme ansprechen können.

Social-Media-Beiträge können Aufmerksamkeit schaffen, sollten aber nicht an die Stelle von Veränderung treten. Zeige lieber, welche Anpassung umgesetzt wird, und beziehe Menschen mit Behinderung in Planung und Darstellung ein. Der Aufbau einer glaubwürdigen Arbeitgebermarke in der Pflege gelingt dann, wenn der öffentliche Auftritt mit den Erfahrungen im Team übereinstimmt.

Kommunikation, die Beschäftigung und Teilhabe stärkt

Kommunikation entscheidet mit darüber, ob Menschen eine Einrichtung als zugänglich erleben. Das gilt für Patientinnen und Bewohner ebenso wie für Bewerberinnen, Bewerber und Beschäftigte mit Behinderung. Eine Stellenausschreibung, die Unterstützungsmöglichkeiten verschweigt oder nur maximale Belastbarkeit betont, kann qualifizierte Menschen abschrecken, bevor ein persönliches Gespräch entsteht.

Barrierearme Kommunikation bedeutet nicht, Anforderungen zu verbergen. Sie bedeutet, Anforderungen klar und fair zu formulieren. Beschreibe die tatsächlichen Aufgaben, nenne mögliche Arbeitszeitmodelle und erkläre, an wen sich Interessierte mit Fragen zu Assistenz oder Anpassungen wenden können.

Was Bewerbende konkret brauchen

Eine gute Ausschreibung beantwortet praktische Fragen:

  • Arbeitsbedingungen: Welche Tätigkeiten finden am Bett, im Büro oder in wechselnden Einsatzorten statt?
  • Unterstützung: Welche Ansprechpersonen gibt es für Anpassungen, Assistenz und Wiedereinstieg?
  • Dienstplanung: Wie weit im Voraus werden Dienste geplant, und welche Gestaltungsspielräume bestehen?
  • Auswahlverfahren: Können Gespräche angepasst oder Informationen in einer geeigneten Form bereitgestellt werden?
  • Entwicklung: Welche Fortbildungen und Wege in verantwortungsvollere Aufgaben stehen offen?

Leichte Sprache kann helfen, komplexe Inhalte verständlicher zu machen. Transparente Angaben zu Assistenz und Einarbeitung schaffen Orientierung. Eine sichtbare Schwerbehindertenvertretung signalisiert, dass Beteiligung institutionell verankert ist. Testimonials von Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung können ein realistisches Bild vermitteln, wenn sie freiwillig und ohne Heldengeschichte eingesetzt werden.

Vom Aktionstag zur Arbeitgeberpraxis

Der 3. Dezember sollte nicht der einzige Tag sein, an dem eine Einrichtung über Behinderung spricht. Entscheidend ist ein konsistenter Auftritt im Jahresverlauf. Wenn eine Klinik am Aktionstag Teilhabe verspricht, im Bewerbungsprozess aber keine erreichbare Ansprechperson nennt, entsteht ein Widerspruch.

Die Verbindung von Diversity und Inclusion kann dabei als Orientierungsrahmen dienen. Für Personalabteilungen heisst das, Recruiting, Onboarding, Fortbildung und Führung zusammenzudenken. Für Stationsleitungen bedeutet es, Mitarbeitende mit Unterstützungsbedarf nicht auf ihre Einschränkung zu reduzieren, sondern Aufgaben, Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten gemeinsam zu klären.

Das stärkt nicht nur die betroffene Person. Ein Team gewinnt an Klarheit, wenn Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Erwartungen offen besprochen werden. Gute Kommunikation ersetzt keine bauliche oder organisatorische Veränderung, sie macht notwendige Veränderungen jedoch sichtbar und ansprechbar.

Vom Aktionstag zum Alltag, was wirklich bleibt

Ein Aktionstag allein schliesst die Lücke zwischen Anspruch und Alltag nicht. Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, das entsprach 9,4 % der Bevölkerung, wie Destatis zur Schwerbehindertenstatistik ausweist. Gleichzeitig waren 34 % der schwerbehinderten Menschen mindestens 75 Jahre alt, wie der Deutsche Behindertenrat für 2025 hervorhebt. Die Versorgung muss also eine grosse und ältere Zielgruppe dauerhaft berücksichtigen.

Drei Reibungspunkte im Pflegealltag

Zeitdruck verhindert oft, dass Mitarbeitende Informationen in Ruhe erklären oder Rückfragen abwarten. Teamleitungen können deshalb bei besonders komplexen Aufnahmen feste Zeitfenster und klare Zuständigkeiten vereinbaren.

Fehlende Assistenz erschwert Selbstbestimmung, wenn eine Person für Kommunikation, Orientierung oder Mobilität Unterstützung braucht. Wohngruppen und Stationen sollten dokumentieren, welche Assistenz tatsächlich benötigt wird, und diese Information in Übergaben und Pflegeplanung verlässlich weitergeben.

Bauliche Hürden zeigen sich nicht nur an Treppen. Enge Wege, unübersichtliche Beschilderung, ungünstige Beleuchtung oder fehlende Rückzugsmöglichkeiten können Versorgung erschweren. Ein regelmässiger Barrierecheck mit Bewohnern, Patienten und Mitarbeitenden bringt oft mehr als eine einmalige Begehung ohne ihre Perspektive.

Die Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zeigt, dass Barrieren im öffentlichen Raum, in der Umwelt und im Internet selbstständige Alltagsbewältigung und gleichberechtigte Teilhabe erschweren. Auch die Erwerbsquoten bleiben niedriger als bei Menschen ohne Behinderung, selbst wenn Faktoren wie Alter, Migrationshintergrund und Bildungsniveau berücksichtigt werden. Für Arbeitgeber folgt daraus, dass zugängliche digitale Prozesse, passende Arbeitsplätze und unterstützte Kommunikation unmittelbar mit Beschäftigungsfähigkeit verbunden sind.

Infografik zur Zwischenbilanz der Situation von Menschen mit Behinderung bezüglich Beschäftigung und struktureller Hürden im Alltag.

Eine Selbstverpflichtung, die im Kalender bleibt

Nutze den 3. Dezember als Startpunkt für drei feste Vereinbarungen:

  • Ein Barrierecheck pro Quartal, gemeinsam mit Menschen, die die Einrichtung nutzen oder dort arbeiten.
  • Ein Sensibilisierungsmodul pro Jahr, mit Bezug zu realen Fällen aus Station, Wohngruppe oder Praxis.
  • Ein Berichtspunkt im nächsten Qualitätszirkel, damit Fortschritte, offene Hindernisse und Verantwortlichkeiten dokumentiert werden.

Auch der Arbeitsmarkt gehört in diese Bilanz. Die Informationen zur Inklusion im Arbeitsmarkt können Trägern und Personalverantwortlichen Anregungen geben, wie planbare Einsätze, barrierearme Stellenanzeigen und individuelle Beratung zusammenspielen. Für Pflegefachkräfte ist wichtig, dass Teilhabe nicht nur auf der Patientenseite gilt. Sie betrifft ebenso die Bedingungen, unter denen du deinen Beruf ausübst.


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