Der gesetzliche Mindesturlaub in der Zeitarbeit beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage pro Jahr. Tarifliche Regelungen wie der DGB/GVP-Tarifvertrag sehen für viele Beschäftigte jedoch häufig 25 bis 30 Urlaubstage vor.
Du arbeitest als Pflegefachkraft über eine Zeitarbeitsfirma in einer Klinik, wechselst zwischen Früh-, Spät- und Nachtdiensten und fragst dich, wie viele freie Tage dir tatsächlich zustehen? Vielleicht plant die Einsatzklinik bereits den Dienstplan, während du unsicher bist, ob du deinen Urlaub dort oder beim Personaldienstleister beantragen musst.
Beim Urlaubsanspruch Zeitarbeit werden zwei Ebenen oft vermischt: das gesetzliche Minimum und zusätzliche tarifliche Ansprüche. Wer beide sauber trennt, kann Urlaubstage, Teilzeitmodelle und Einsatzwechsel deutlich besser nachvollziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit verstehen
- Gesetzlicher Mindesturlaub und tarifliche Regelungen
- Urlaubsanspruch berechnen mit Formeln und Beispielen
- Sonderfälle bei Teilzeit und Einsatzwechsel
- Urlaub durchsetzen und flexible Modelle nutzen
- Häufige Fragen zum Urlaub in der Zeitarbeit
- Kann der Kunde meinen Urlaub ablehnen?
- Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank werde?
- Darfst du im Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?
- Wie viele Urlaubstage hast du im ersten Beschäftigungsjahr?
- Kannst du Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen?
- Was gilt bei einem Wechsel der Einsatzstelle?
Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit verstehen
Eine examinierte Pflegefachkraft startet über eine Zeitarbeitsfirma auf einer chirurgischen Station. Die Klinik legt den Dienstplan fest, ihr Arbeitsvertrag besteht jedoch mit dem Personaldienstleister. Nach einigen Wochen stellt sich die praktische Frage: Wo beantragt sie Urlaub, und wer entscheidet darüber? Wer wie die Arbeitnehmerüberlassung funktioniert versteht, kann diese Zuständigkeiten leichter einordnen.
Die Antwort lautet: Ja, auch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Einsatzort ändert daran nichts. Ob du in einer Klinik, einer Arztpraxis, einem Pflegeheim oder einer pädagogischen Einrichtung arbeitest, entscheidend ist dein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma.
Bei einer Fünf-Tage-Woche umfasst der gesetzliche Mindesturlaub 20 Arbeitstage pro Jahr, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Arbeitstage. Die Werte beruhen auf der gesetzlichen Grundregel und werden auf die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche übertragen. Diese Logik gilt auch in der Arbeitnehmerüberlassung, wie die Erläuterungen zum Urlaubsanspruch und Urlaubsantrag in der Zeitarbeit zeigen.

Wer ist für deinen Urlaub zuständig
Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma, nicht die Klinik, in der du eingesetzt wirst. Dort besteht dein Urlaubsanspruch, und dort stellst du den formalen Antrag. Die Einsatzklinik kann ihre betrieblichen Erfordernisse mitteilen, etwa besonders volle Stationen oder bereits geplante Dienste. Die Entscheidung über die Gewährung trifft grundsätzlich der Verleiher als dein vertraglicher Arbeitgeber. Diese Zuordnung wird auch in den Erläuterungen zum Bundesurlaubsgesetz und zur Arbeitnehmerüberlassung beschrieben.
Im Arbeitsalltag bleibt die Klinik trotzdem dein erster Abstimmungspunkt. Informiere die zuständige Ansprechperson im Einsatz, damit der Dienstplan angepasst werden kann. Danach reichst du den Antrag beim Personaldienstleister ein.
Praktische Regel: Der Kunde plant deinen Einsatz, die Zeitarbeitsfirma gewährt deinen Urlaub.
Gesetzlicher Mindesturlaub und tarifliche Regelungen
Beim Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit solltest du zuerst prüfen, welche Regelung überhaupt gilt. Das Bundesurlaubsgesetz legt den Mindeststandard fest. Ein Tarifvertrag, dein Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Zusatzleistung kann darüber hinausgehen, darf den gesetzlichen Schutz aber nicht unterschreiten.
Die gesetzliche Ebene
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Der gesetzliche Anspruch entsteht nicht sofort vollständig. Die Wartezeit beträgt sechs Monate ununterbrochener Beschäftigung bei derselben Zeitarbeitsfirma. Vor Ablauf dieser Zeit entsteht der Anspruch anteilig mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Diese Grundsätze werden unter anderem im Ratgeber des DGB zu Leiharbeit und Zeitarbeit erläutert.
Die tägliche Stundenzahl ist für die Anzahl der Urlaubstage nicht entscheidend. Maßgeblich ist, an wie vielen Tagen pro Woche du regelmäßig arbeitest. Eine Pflegekraft mit kurzen Diensten an fünf Wochentagen benötigt deshalb für eine Urlaubswoche grundsätzlich ebenso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft mit längeren Diensten an fünf Tagen.
Die tarifliche Ebene
Tarifverträge der Zeitarbeit gehen häufig über das gesetzliche Minimum hinaus. In der späteren DGB/GVP-Tariflogik werden für viele Beschäftigte 25 Urlaubstage im ersten Jahr, 27 Tage im zweiten und dritten Jahr sowie 30 Tage ab dem vierten Jahr genannt. Die tarifliche Staffelung richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung beim Personaldienstleister.
Historisch enthielt bereits der ältere BZA/DGB-Tarifvertrag eine Staffelung von 24 Arbeitstagen im ersten Jahr, 25 im zweiten Jahr, 26 im dritten Jahr, 28 im vierten Jahr und 30 Tagen ab dem fünften Jahr. Die Entwicklung zeigt, warum Angaben aus älteren Verträgen nicht automatisch auf dein aktuelles Arbeitsverhältnis übertragen werden können. Für die konkrete Vertragsprüfung ist der geltende Tarifvertrag entscheidend. Eine allgemeine Einordnung tariflicher Arbeitsbedingungen findest du auch bei Informationen zum Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, der allerdings nicht mit dem Zeitarbeitstarifvertrag gleichzusetzen ist.
| Beschäftigungsdauer | Gesetzlicher Mindesturlaub, 5-Tage-Woche | Tariflicher Urlaub, DGB/iGZ-BAP |
|---|---|---|
| Erstes Jahr | 20 Arbeitstage | 25 Arbeitstage |
| Zweites Jahr | 20 Arbeitstage | 27 Arbeitstage |
| Drittes Jahr | 20 Arbeitstage | 27 Arbeitstage |
| Ab dem vierten Jahr | 20 Arbeitstage | 30 Arbeitstage |
Die Tabelle verdeutlicht den entscheidenden Unterschied: 20 Tage sind das gesetzliche Minimum, während 25, 27 oder 30 Tage tarifliche Ansprüche sein können. Einzelne Zeitarbeitsfirmen dürfen zusätzliche Urlaubstage vereinbaren. Deshalb solltest du immer Arbeitsvertrag, Tarifbindung und betriebliche Zusatzregelungen gemeinsam prüfen.
Urlaubsanspruch berechnen mit Formeln und Beispielen
Für die Berechnung brauchst du drei Angaben: den Jahresurlaubsanspruch, die Zahl der vollen Beschäftigungsmonate und die Anzahl deiner regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Die Grundformel lautet:
Urlaubstage pro Jahr ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate = anteiliger Urlaubsanspruch
Die Zwölftelung betrifft insbesondere den Eintritt oder Austritt während des Kalenderjahres und die Zeit vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit. Bei Bruchteilen gilt: Entsteht mindestens ein halber Urlaubstag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Die konkrete Anwendung solltest du bei abweichenden Vertragsregelungen prüfen.

Beispiel für einen Eintritt im April
Eine Pflegefachkraft arbeitet fünf Tage pro Woche und beginnt am 1. April. Für ihr Beschäftigungsjahr gilt ein tariflicher Jahresanspruch von 25 Urlaubstagen. Von April bis Dezember liegen 9 volle Beschäftigungsmonate vor.
Die Rechnung lautet:
25 ÷ 12 × 9 = 18,75 Urlaubstage
Da der Bruchteil mindestens einen halben Tag beträgt, wird aufgerundet. Der anteilige Anspruch beträgt damit 19 Urlaubstage. Die Berechnung folgt der in den Informationen zum Urlaubsanspruch bei Zeitarbeit beschriebenen Zwölftelungslogik.
Beispiel für Teilzeit an drei Tagen
Eine Teilzeitkraft arbeitet an drei Tagen pro Woche. Der tarifliche Vollzeitanspruch beträgt 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Die individuelle Umrechnung erfolgt nicht über die Wochenstunden, sondern über die Arbeitstage:
30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage
Der Anspruch beträgt also 18 Urlaubstage pro Kalenderjahr, sofern das Arbeitsverhältnis das gesamte Jahr besteht und der tarifliche Anspruch von 30 Tagen zugrunde gelegt wird. Die drei Urlaubstage pro Urlaubswoche entsprechen dabei drei regelmäßigen Arbeitstagen. Urlaub wird nicht dadurch entwertet, dass die einzelnen Schichten unterschiedlich lang sind.
Beispiel für einen Austritt im September
Endet das Arbeitsverhältnis zum 30. September, werden für die anteilige Berechnung 9 volle Beschäftigungsmonate berücksichtigt. Bei einem Jahresanspruch von 30 Tagen ergibt sich:
30 ÷ 12 × 9 = 22,5 Urlaubstage
Der Anspruch wird auf 23 Urlaubstage aufgerundet, sofern die gesetzlichen Rundungsvoraussetzungen greifen. Bereits genommene Urlaubstage werden davon abgezogen. Verbleibt Urlaub und kann er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, kommt eine Abgeltung in Betracht. Die genaue Abrechnung hängt von den Umständen der Beendigung und den geltenden Vertragsregeln ab.
Rechenhilfe: Runde nicht vorschnell jeden Bruchteil auf. Entscheidend ist, ob mindestens ein halber Urlaubstag entsteht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rundung erfüllt sind.
Bei komplizierten Dienstplänen lohnt sich eine schriftliche Aufstellung mit Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Arbeitstagen pro Woche, tariflicher Stufe und bereits genommenem Urlaub. Auch die Regelungen zu Überstunden in der Pflege können für die praktische Dienstplanung relevant sein, ersetzen aber keine individuelle Urlaubsberechnung.
Sonderfälle bei Teilzeit und Einsatzwechsel
Teilzeit verändert die Zahl der Urlaubstage, nicht aber den Erholungszweck. Entscheidend ist, auf wie viele Wochentage sich deine Arbeitszeit verteilt. Eine Person mit 20 Wochenstunden an vier Tagen pro Woche hat deshalb eine andere Zahl an Urlaubstagen als eine Person mit 15 Wochenstunden an drei Tagen, selbst wenn beide ähnlich viele Stunden leisten.
| Sonderfall | Regelung | Beispiel |
|---|---|---|
| Teilzeit an vier Tagen | Vollzeitanspruch wird auf vier Arbeitstage umgerechnet | 30 ÷ 5 × 4 = 24 Urlaubstage |
| Teilzeit an drei Tagen | Vollzeitanspruch wird auf drei Arbeitstage umgerechnet | 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage |
| Wechsel des Kundenbetriebs | Der Anspruch bleibt beim selben Personaldienstleister bestehen | Neuer Einsatz, aber kein neuer Arbeitgeber |
| Probezeit | Gesetzlicher Anspruch entsteht anteilig, tarifliche Details stehen im Vertrag | Volle Wartezeit noch nicht erfüllt |
| Ende des Arbeitsverhältnisses | Nicht genommener Urlaub ist grundsätzlich zunächst zu nehmen, sonst kann Abgeltung erforderlich sein | Urlaub während der Kündigungsfrist |
Was beim Einsatzwechsel passiert
Wechselst du von einer Klinik in ein Pflegeheim, ohne dass dein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma endet, bleibt dein Urlaubsanspruch grundsätzlich beim selben Arbeitgeber bestehen. Du verlierst bereits erworbene Tage nicht, nur weil sich der Kunde oder die Station ändert. Der neue Einsatz kann allerdings andere Sperrzeiten, Dienstplananforderungen oder betriebliche Urlaubsabsprachen mit sich bringen.
Eine Unterbrechung zwischen zwei Einsätzen beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Entscheidend ist, ob dein Vertrag mit dem Personaldienstleister fortbesteht und ob du weiterhin arbeitsbereit bist. Lass dir Zeiten ohne Einsatz deshalb schriftlich bestätigen und kläre, wer deinen Urlaubsantrag bearbeitet.
Teilzeit, Probezeit und Beendigung
In der Probezeit besteht nicht automatisch kein Urlaubsanspruch. Vor Ablauf der gesetzlichen Wartezeit wächst er anteilig. Ob ein Tarifvertrag zusätzliche Ansprüche anders staffelt, ergibt sich aus dem geltenden Tarifwerk und deinem Arbeitsvertrag.
Bei Krankheit im Urlaub werden die durch eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit betroffenen Urlaubstage grundsätzlich nicht als genommen behandelt. Du musst die Arbeitsunfähigkeit trotzdem unverzüglich nach den Vorgaben deines Arbeitsvertrags melden.
Nicht genommener Urlaub sollte während einer Kündigungsfrist genommen werden. Ist das wegen der kurzen Frist oder anderer Gründe nicht möglich, kann eine Urlaubsabgeltung erforderlich sein. Urlaub verfällt außerdem nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflichten nicht erfüllt. Eine konkrete Prüfung ist bei älteren Resturlaubsansprüchen besonders wichtig.
Für die Abstimmung von Schichten und freien Tagen helfen klare Zuständigkeiten. Hinweise zu deinen Rechten beim Dienstplan können dir dabei helfen, Änderungswünsche und Urlaubswünsche nachvollziehbar zu dokumentieren.
Urlaub durchsetzen und flexible Modelle nutzen
Stelle deinen Urlaubsantrag schriftlich beim Personaldienstleister. Nenne den gewünschten Zeitraum, den Einsatzort und, falls relevant, die betroffenen Dienste. Informiere die Ansprechperson im Kundenbetrieb zusätzlich, damit die Station oder Einrichtung den Dienstplan anpassen kann. Eine mündliche Zusage aus dem Einsatzbetrieb ersetzt nicht automatisch die Entscheidung deines Arbeitgebers.
So gehst du bei einer Ablehnung vor
- Antrag dokumentieren: Speichere Antrag, Eingangsbestätigung und Antwort. So kannst du später nachvollziehen, wann du welchen Zeitraum beantragt hast.
- Begründung verlangen: Bitte um eine konkrete Erklärung, wenn der Antrag abgelehnt oder wiederholt verschoben wird.
- Alternativen anbieten: Schlage einen anderen Zeitraum vor, wenn im Einsatzbetrieb eine besondere personelle Belastung besteht.
- Unterstützung holen: Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine fachkundige Rechtsberatung können den Einzelfall bewerten.

Eine eigenmächtige Freistellung ohne genehmigten Urlaub kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Setze deshalb zunächst schriftlich eine angemessene Frist zur Klärung und hole dir Unterstützung, bevor du der Arbeit fernbleibst.
Flexible Arbeitsmodelle in der Pflege
Für Pflege- und pädagogische Fachkräfte ist Urlaub oft eng mit Schichtfolgen, Wochenenddiensten, Fortbildungen und privaten Verpflichtungen verbunden. Ein Personaldienstleister sollte deshalb nicht nur die Zahl der Urlaubstage nennen, sondern auch erklären, wie Anträge, Einsatzwechsel und Dienstplanwünsche praktisch organisiert werden.
Personal 1 Personalservice GmbH bietet Festanstellungen in der Arbeitnehmerüberlassung und direkte Vermittlungen für Pflege- und pädagogische Fachkräfte an. Auf der Website werden flexible Arbeitsmodelle, individuelle Dienstplan-Mitgestaltung, Fortbildungen als vergütete Arbeitszeit und ein Ansprechpartner für Urlaubsangelegenheiten beschrieben. Welche Regelung für dich gilt, hängt vom gewählten Arbeitszeitmodell, Arbeitsvertrag und Tarifrahmen ab. Informationen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen in der Pflege können dir als Vorbereitung für ein Beratungsgespräch dienen.
Häufige Fragen zum Urlaub in der Zeitarbeit
Kann der Kunde meinen Urlaub ablehnen?
Der Kunde kann betriebliche Gründe mitteilen, weil er den Einsatz und den Dienstplan organisiert. Der formale Urlaubsanspruch richtet sich aber gegen deinen Personaldienstleister als Arbeitgeber. Beantrage den Urlaub deshalb dort und stimme den Zeitraum zusätzlich mit der Einsatzstelle ab.
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank werde?
Wirst du während des Urlaubs arbeitsunfähig und weist die Krankheit ordnungsgemäß nach, werden die betroffenen Tage grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet. Melde dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber und beachte die Vorgaben aus Arbeitsvertrag und Tarifvertrag.
Darfst du im Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?
Erholungsurlaub soll der Erholung dienen. Eine Nebentätigkeit darf deshalb nicht dazu führen, dass du die Erholung beeinträchtigst oder gegen Arbeitszeit-, Vertrags- oder Wettbewerbsregeln verstößt. Kläre eine geplante Tätigkeit vorher mit deinem Arbeitgeber.
Wie viele Urlaubstage hast du im ersten Beschäftigungsjahr?
Gesetzlich stehen dir bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage für ein vollständiges Urlaubsjahr zu. Nach der häufig genannten DGB/GVP-Tariflogik können im ersten Jahr 25 tarifliche Urlaubstage gelten. Vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit entsteht der Anspruch anteilig.
Kannst du Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen?
Urlaub sollte grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, etwa aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit. Prüfe Resturlaub frühzeitig und lasse dir eine Übertragung schriftlich bestätigen.
Was gilt bei einem Wechsel der Einsatzstelle?
Wenn dein Arbeitsvertrag mit derselben Zeitarbeitsfirma fortbesteht, bleibt auch dein erworbener Urlaub dort bestehen. Der Wechsel von einer Klinik in eine andere Einrichtung setzt keinen neuen Urlaubsanspruch beim Kundenbetrieb in Gang.
Personal 1 Personalservice GmbH bietet Pflege- und pädagogischen Fachkräften sichere Festanstellungen in der Arbeitnehmerüberlassung sowie direkte Vermittlungen mit transparenter Urlaubsplanung und individuell planbaren Arbeitsmodellen. Besuche Personal 1 Personalservice GmbH für ein unverbindliches Gespräch, in dem das Recruiting-Team deinen Urlaubsanspruch passend zu deinem gewünschten Arbeitszeitmodell vorab berechnet und dir die Zusatzleistungen nachvollziehbar erklärt.


