Bis zu 7.000 € mtl. in der Pflege Zeitarbeit

Pflegefachkraft Gehalt 2026: Brutto, Netto und Tarife

Eine Pflegefachkraft in der Gesundheits- und Krankenpflege verdient im Median etwa 4.587 Euro brutto pro Monat, in der Altenpflege etwa 4.438 Euro brutto. Die mittlere Hälfte in der Krankenpflege liegt zwischen 4.111 und 5.116 Euro. Diese Werte stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Die Bandbreite zeigt, warum eine einzelne Durchschnittszahl wenig über das konkrete Gehalt aussagt.

Stellenangebote setzen unterschiedliche Maßstäbe: Ein Monatsbrutto, ein Stundenlohn oder Zuschläge lassen sich erst vergleichen, wenn Arbeitszeit, Anfahrt und Dienstplan ebenfalls klar sind. Entscheidend ist daher nicht nur die Bruttozahl, sondern der Nettoeffekt pro Arbeitsstunde nach Kosten und Zeitaufwand.

p1medical vermittelt medizinisches Personal und bietet persönliche Ansprechpersonen sowie flexible Arbeitsmodelle. Für einen aussagekräftigen Vergleich zählen die konkreten Konditionen und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.

Inhaltsverzeichnis

Pflegefachkraft Gehalt auf einen Blick

Je nach Fachbereich und Erhebungsmethode liegen die ausgewiesenen Bruttowerte für Pflegefachkräfte in einer ähnlichen Größenordnung, sind aber nicht direkt austauschbar. Das Statistische Bundesamt erfasst tatsächlich gezahlte Entgelte, der Entgeltatlas sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte und Stellenanzeigen ausgeschriebene Angebote. Deshalb können Zahlen voneinander abweichen, ohne einander zu widersprechen.

Im April 2024 verdienten vollzeitbeschäftigte Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege durchschnittlich 4.310 € brutto im Monat, ohne steuerpflichtige Sonderzahlungen. In der Altenpflege waren es 4.228 €. Beide Werte stammen vom Statistischen Bundesamt.

Gehaltsbandbreiten nach Fachbereich und Datenquelle

Fachbereich Entgeltatlas-Median (brutto/Monat) Destatis April 2024 (brutto/Monat) Stellenanzeigen-Median (brutto/Monat)
Gesundheits- und Krankenpflege 4.587 € (Stand 31.12.2025; mittlere Hälfte 4.111 bis 5.116 €) 4.310 € Kein separater Wert ausgewiesen
Altenpflege 4.438 € 4.228 € Kein separater Wert ausgewiesen
Examinierte Pflegefachkräfte insgesamt Kein separater Wert ausgewiesen Kein separater Wert ausgewiesen Kein belastbarer Wert ausgewiesen
Gesamtwirtschaft, Fachkräfteniveau Kein separater Wert ausgewiesen Kein separater Wert ausgewiesen Kein belastbarer Wert ausgewiesen

Der Entgeltatlas weist Medianentgelte sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter aus und fasst verwandte Einzelberufe zu Berufsaggregaten zusammen. Die Werte für Gesundheits- und Krankenpflege und Altenpflege stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die 2025 in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.050 € monatlich lag, werden dort nicht exakt ausgewiesen. Stellenanzeigen bilden dagegen ausgeschriebene Angebote ab und damit eine andere Auswahl als tatsächlich gezahlte Gehälter.

Destatis bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte im Stichmonat April. Teilzeit, Zuschläge und Sonderzahlungen sind dadurch nicht vollständig abgebildet. Auch ein Median ist kein individuelles Tabellenentgelt und sagt nichts über den Auszahlungsbetrag nach Nachtdiensten aus.

Lesereihenfolge: Prüfe zuerst die Datenquelle, dann den Fachbereich und den Beschäftigungsumfang. Erst danach lassen sich zwei Zahlen sinnvoll vergleichen.

Für einen konkreten Vertrag zählen außerdem Arbeitszeitmodell, Schichtzulagen, Verantwortungsbereich, Region und Qualifikation. Ein Monatsbrutto allein zeigt nicht, wie viel Vergütung auf eine tatsächlich geleistete Arbeitsstunde entfällt. Beziehe daher auch Arbeitszeit und Zulagen ein, wenn du Angebote vergleichst.

Tarifliche Eckwerte nach TVöD und Mindestentgelt

Der TVöD-Pflege taugt als Maßstab, weil er Grundgehälter, Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen offenlegt. Auch Einrichtungen ohne TVöD-Bindung orientieren sich häufig an dieser Struktur oder müssen erklären, warum sie davon abweichen. Für dich entsteht dadurch eine überprüfbare Vergleichsbasis.

Grafische Darstellung des Vergleichs zwischen dem TVöD-Gehalt für Pflegefachkräfte und dem gesetzlichen Mindestentgelt in Deutschland.

Seit dem 1. April 2025 reicht die Entgeltgruppe P 7 laut TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 3.414,69 € brutto in Stufe 2 bis 4.188,13 € in Stufe 6 monatlich. P 8 reicht im selben Zeitraum von 3.600,40 € bis 4.366,71 €. Der Aufstieg innerhalb von P 7 beträgt damit rund 773 € monatlich, während der Unterschied zwischen P 7 und P 8 je nach Stufe etwa 179 bis 186 € ausmacht.

TVöD-Pflege Monatsentgelt in Stufe 2 und Stufe 6

Entgeltgruppe Stufe 2 (brutto/Monat) Stufe 6 (brutto/Monat)
P 7 3.414,69 € 4.188,13 €
P 8 3.600,40 € 4.366,71 €

Berufserfahrung wirkt vor allem über die Stufenzuordnung. Anerkannte Zusatzqualifikationen und höher bewertete Tätigkeiten können dagegen deine Eingruppierung verändern. Beides kann finanziell mehr bringen als ein Arbeitgeberwechsel, bei dem du zwar ein neues Haus, aber dieselbe Stufe und dieselbe Tätigkeit erhältst.

Darunter liegen die gesetzlichen Mindestentgelte als Untergrenzen. Nach der Destatis-Übersicht zu Mindestlöhnen beträgt der Branchenmindestlohn vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 für Pflegefachkräfte mit zusätzlichen Qualifikationen 20,50 Euro brutto je Zeitstunde und für gelernte Pflegekräfte ohne diese Qualifikationen 17,35 Euro. Das ist kein marktübliches Fachkraftgehalt, sondern die gesetzliche Mindestlinie.

Für einen sauberen Vergleich zerlegst du jedes Angebot in vier Teile. Dazu gehören Tabellenentgelt, garantierte Zulagen, variable Schicht- beziehungsweise Funktionszuschläge und geldwerte Vorteile. Die Grundlagen zum System findest du im Überblick zum Tarifvertrag im öffentlichen Dienst.

Ein Angebot liegt nur dann wirklich über TVöD, wenn alle vier Komponenten zusammen besser sind, nicht nur eine einzelne Zulage.

Welche Faktoren das Gehalt verändern

Region, Qualifikation und Dienstplan verändern das Gehalt auf unterschiedliche Weise. Deshalb sind Monatsbeträge nur dann vergleichbar, wenn klar ist, ob sie Tabellenentgelt, tatsächliche Vollzeitverdienste oder ausgeschriebene Gehälter abbilden. Für dich zählt außerdem, wie viele Arbeitsstunden und welche Dienste hinter dem Betrag stehen.

Die Region beeinflusst das Lohnniveau: Pflegefachkräfte können in Sachsen anders verdienen als in Baden-Württemberg. Die verlinkte Auswertung zu regionalen Pflegegehältern liefert hierfür keinen belastbaren Beleg für konkrete Entgeltatlas-Zahlen. Ein regionaler Vergleich sollte daher ohne diese Zahlen auskommen und auch Pendelzeit sowie Lebenshaltungskosten berücksichtigen.

Die Hebel mit der größten Wirkung

  • Berufserfahrung: Anerkannte Vorzeiten können deine Stufe und damit das Tabellenentgelt erhöhen, ohne dass du zusätzliche Dienste übernehmen musst.
  • Qualifikation: Fachweiterbildungen in Intensivpflege, Anästhesie oder OP sowie anerkannte Zusatzqualifikationen können Eingruppierung, Verantwortung und Verhandlungsposition verbessern.
  • Fachbereich und Träger: Krankenhaus, Altenpflege, ambulante Dienste und Eingliederungshilfe können unterschiedliche Vergütungslogiken und Personalbedarfe haben.
  • Schichtsystem: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge erhöhen den Monatsverdienst, sofern du die entsprechenden Dienste tatsächlich leistest. Die Schichtzulagen in der Pflege solltest du deshalb getrennt vom Grundgehalt betrachten.
  • Wochenarbeitszeit: 35, 38,5 oder 40 Stunden verändern Monatsbrutto, Freizeit und Belastung zugleich.

Auch die Datenquelle prägt den Gehaltswert. Eine stellenanzeigenbasierte Auswertung nennt für examinierte Pflegefachkräfte einen Bruttomedian von 4.036 €. Dieser Wert lässt sich nicht direkt mit dem Median tatsächlich gezahlter Vollzeitentgelte vergleichen: Anzeigen beschreiben ausgeschriebene Angebote, während andere Werte tarifliche oder tatsächlich abgerechnete Gehälter abbilden. Die Gehaltsübersicht für Pflegefachkräfte ordnet ihren Wert der Auswertung von Stellenanzeigen zu.

Für einen fairen Angebotsvergleich reicht das Monatsbrutto nicht. Teile es durch die tatsächlich vereinbarte Arbeitszeit und beziehe planbare wie variable Zulagen ein. Ein höherer Monatsbetrag kann pro Arbeitsstunde niedriger ausfallen, wenn dafür mehr Stunden anfallen, der Arbeitsweg länger ist oder kurzfristiges Einspringen erwartet wird.

Brutto und Netto richtig rechnen

Der häufigste Irrtum lautet, aus einem Bruttobetrag ließe sich ohne weitere Angaben ein verlässliches Netto ableiten. Dein Netto hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Sozialversicherungsanteilen ab. Zwei Pflegefachkräfte mit identischem Brutto können deshalb unterschiedliche Auszahlungen erhalten.

Eine Infografik erklärt die sieben Faktoren, die vom Bruttogehalt bis zum individuellen Nettogehalt berücksichtigt werden müssen.

Dein Rechenweg in fünf Schritten

  1. Stundenlohn mal Wochenstunden: Multipliziere den vertraglichen Stundenlohn mit deiner vereinbarten Wochenarbeitszeit, damit Teilzeit und Vollzeit nicht vermischt werden.
  2. Wochenwert mal 4,33: Rechne das Ergebnis mit 4,33 Wochen pro Monat hoch, weil ein Monat rechnerisch mehr als vier Wochen hat.
  3. Zuschläge getrennt addieren: Erfasse Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste einzeln, statt sie pauschal in das Grundgehalt hineinzurechnen.
  4. Abzüge bestimmen: Nutze deine Gehaltsabrechnung oder einen offiziellen Brutto-Netto-Rechner mit Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen.
  5. Abrechnung abgleichen: Vergleiche Stunden, Zuschläge und Abzüge mit deinem Dienstplan, bevor du ein neues Angebot bewertest.

Ein belastbares Beispiel liefert die Langzeitpflege. Die Evaluation des Bundesgesundheitsministeriums weist für 2025 einen bundesweiten Vergleichswert von 26,99 Euro pro Stunde für Fachpersonal aus. Hochgerechnet auf eine 39-Stunden-Woche und 4,33 Wochen pro Monat entsprechen 26,99 Euro etwa 4.556 Euro brutto monatlich, bevor Zuschläge oder Sonderzahlungen berücksichtigt werden.

Vom Stundenlohn zum Monatsbrutto

Stundenlohn brutto Gültig für Monatsbrutto bei 39 Stunden
17,35 € Mindestentgelt für gelernte Pflegekräfte ohne Zusatzqualifikation, 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 2.930 €
20,50 € Mindestentgelt für Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation, 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 3.462 €
21,03 € Gesetzlicher Mindestlohn Langzeitpflege ab Juli 2026 3.551 €
26,99 € Bundesweiter Vergleichswert Fachpersonal 2025 in der Langzeitpflege 4.556 €

Die Werte in der Tabelle sind rechnerische Monatsbeträge ohne Zuschläge. Sie zeigen die Untergrenzen und eine Vergleichsbasis, aber noch kein Netto. Für deine persönliche Rechnung hilft dir der Brutto-Netto-Rechner für die Pflege, sofern du alle persönlichen Merkmale korrekt eingibst.

Vergleiche niemals ein Teilzeitnetto mit einem Vollzeitnetto, ohne die Stunden zu normieren. Auch ein Wechsel der Steuerklasse kann ein Angebot rechnerisch besser aussehen lassen, obwohl sich am Vertrag nichts verbessert hat. Aussagekräftig wird der Vergleich erst bei gleicher Steuerklasse, gleicher Wochenarbeitszeit und gleicher Dienstlage.

Entscheidende Kennzahl: Teile dein Monatsnetto durch alle bezahlten und unbezahlten Arbeits- und Reisestunden. Dieser Nettoeffekt pro Arbeitsstunde zeigt, was ein Angebot in deinem Alltag wirklich wert ist.

Zeitarbeit oder Festanstellung im Gehaltsvergleich

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist das Verleihunternehmen dein Arbeitgeber, dein Einsatz findet jedoch in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung statt. Bei einer direkten Festanstellung schließt du den Vertrag mit der Einrichtung selbst. Dieser Unterschied bestimmt Ansprechpartner, Einsatzplanung, Reisekostenregelung und häufig auch die Verhandlungslogik beim Pflegefachkraft Gehalt.

Vergleichsgrafik zwischen Zeitarbeit und Festanstellung in der Pflege mit Fokus auf Arbeitsbedingungen und monatlichem Bruttogehalt.

Arbeitnehmerüberlassung und Festanstellung im Vergleich

Kriterium Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Festanstellung in der Einrichtung
Vertragspartner Verleihunternehmen als Arbeitgeber, Einsatz beim Kundenbetrieb Klinik oder Pflegeeinrichtung als Arbeitgeber
Vergütungsbasis Vergütung nach Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, Zuschläge und Reisekosten separat prüfen Tarifvertrag oder Hausvertrag, Zulagen laut Vertrag
Equal-Pay-Regel Gleiche Vergütung wie Stammpersonal nach neun Monaten Überlassung (§ 8 AÜG) Entfällt, Vergleich mit dem Tarif des Hauses
Einsatzdauer Befristet oder projektbezogen, wechselnde Einsatzorte Befristet oder unbefristet, meist planbarer
Reise- und Unterkunftskosten Im Vertrag mit dem Verleiher zu klären Im Arbeitsvertrag oder Hausregelung zu klären
Netto pro Arbeitsstunde Nur mit allen Zuschlägen und Kosten vergleichbar Nur mit allen Zuschlägen und Kosten vergleichbar

Die Equal-Pay-Regel ist ein zentraler Schutzmechanismus. Nach neun Monaten Überlassung gilt nach § 8 AÜG grundsätzlich die gleiche Vergütung wie für vergleichbare Stammbeschäftigte. Prüfe trotzdem, welche Bestandteile bereits vorher gezahlt werden und ob Zuschläge, Fahrtkosten oder Unterkunft separat geregelt sind.

Ein höherer Stundenlohn kann schnell schrumpfen. Stell dir ein Angebot mit attraktivem Brutto, aber unbezahlter Anfahrt, selbst organisierter Unterkunft und kurzfristigen Dienständerungen vor. Ein zweites Angebot zahlt etwas weniger Grundgehalt, übernimmt jedoch Reise und Unterkunft und garantiert planbare freie Tage. Pro tatsächlicher Stunde kann das zweite Angebot netto deutlich besser abschneiden.

Bei einer Festanstellung stehen meist ein festes Team, bekannte Abläufe und langfristige Bindung im Vordergrund. Das passt zu dir, wenn du Stabilität, einen festen Arbeitsort und wiederkehrende Routinen bevorzugst. Dafür bist du stärker an Dienstplan, Tarifstruktur und Entwicklungsmöglichkeiten eines einzelnen Hauses gebunden.

Die Überlassung passt eher, wenn du Einsatzorte bewusst wählen, verschiedene Fachbereiche kennenlernen oder deine Arbeitszeit flexibler gestalten möchtest. Voraussetzung sind schriftlich geregelte Konditionen zu Vergütung, Zuschlägen, Reisezeiten, Unterkunft, Urlaub und Dienstplanwünschen. Eine ausführliche Gegenüberstellung findest du unter Zeitarbeit oder Festanstellung in der Pflege.

Für Kliniken und Einrichtungen zählt eine andere Perspektive. Sie müssen kurzfristige Ausfälle abdecken, ohne die Vergütungstransparenz gegenüber dem Stammpersonal zu verlieren. Klare Einsatzprofile und sauber definierte Zuschläge verhindern, dass Personalkosten und Teamakzeptanz auseinanderlaufen.

Was bleibt dir pro Stunde netto, wenn Anfahrt, Unterkunft, unbezahlte Wegezeiten und deine tatsächliche Dienstlage eingerechnet sind?

Genau diese Frage muss jeder Vertrag beantworten, bevor du unterschreibst. Die Vertragsform allein entscheidet nicht über ein gutes Angebot. Entscheidend sind garantierte Zahlungen, Planbarkeit und der Nettoeffekt über einen ganzen Monat.

Gehalt verhandeln und Zulagen sichern

Eine gute Gehaltsverhandlung beginnt nicht mit Mut, sondern mit Vorbereitung. Du verhandelst als examinierte Fachkraft mit Verantwortung für Menschen, Abläufe und Qualität. Diese Professionalität darf sich in einer klaren, sachlichen Forderung zeigen.

Eine Pflegefachkraft im blauen Kittel sitzt am Schreibtisch und bespricht während eines Personalgesprächs eine Gehaltsübersicht mit einem Vorgesetzten.

Bringe deine Unterlagen in eine einfache Reihenfolge. Notiere Qualifikation, Fachweiterbildungen, Berufserfahrung, aktuelle Wochenstunden, Dienstformen und besondere Verantwortungen. Danach zerlegst du das Angebot in Tabellenentgelt, garantierte Zulagen, Schicht- oder Funktionszuschläge und geldwerte Vorteile.

Fragen für dein Gespräch

  • Eingruppierung klären: In welcher Entgeltgruppe und Stufe wirst du eingeordnet, und welche Tätigkeit begründet diese Einordnung?
  • Erfahrung sichern: Wird deine einschlägige Berufserfahrung vollständig anerkannt, auch aus anderen Trägern oder Einsatzformen?
  • Zuschläge beziffern: Welche Beträge gelten für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste, und welcher Anteil ist garantiert?
  • Arbeitszeit festhalten: Wie viele Wochenstunden sind vertraglich fixiert, und wie werden Überstunden ausgeglichen oder bezahlt?
  • Dienstplan besprechen: Kannst du Wunschtage, Schichtformen und freie Wochenenden verbindlich mitgestalten?
  • Nebenkosten regeln: Wer übernimmt Anfahrt, Parkgebühren, Unterkunft oder Verpflegung bei auswärtigen Einsätzen?

Die häufigsten Fehler entstehen durch unvollständige Vergleiche. Viele Pflegefachkräfte betrachten nur das Monatsbrutto, übersehen unterschiedliche Wochenstunden oder akzeptieren mündliche Zusagen zu Wunschdiensten. Andere vergessen Reisezeiten und wundern sich später, warum sich ein scheinbar besser bezahlter Vertrag im Alltag schlechter anfühlt.

Zwei Angebote mit gleichem Brutto können stark auseinanderliegen. Das eine verlangt längere Anfahrten und häufige Nachtdienste, das andere bietet weniger Wegezeit und verlässlichere Freizeit. Sobald du beide auf den Nettoeffekt pro Stunde umrechnest, wird sichtbar, welches Angebot deine Zeit besser bezahlt.

Nutze zur Vorbereitung die Tipps zur Gehaltsverhandlung in der Pflege und nimm deine Rechnung schriftlich mit. Freundlich zu bleiben bedeutet nicht, unkonkret zu werden. Bitte um eine schriftliche Aufstellung aller Bestandteile, bevor du zusagst.

Schutzregel: Jede Zusage zu Stufe, Zulage, Dienstplan, Fahrtkosten und Unterkunft gehört in den Vertrag oder in eine schriftliche Zusatzvereinbarung.

Den nächsten Schritt mit P1 Medical gehen

Lies Gehälter künftig als Bandbreiten, nicht als einzelne Versprechen. Prüfe jedes Angebot über Wochenstunden, Zuschläge, Wegezeiten und deinen Nettoeffekt pro Arbeitsstunde. Sichere Zulagen und Dienstplanwünsche schriftlich, bevor du dich für einen Wechsel entscheidest.

P1 Medical ist ein seriöser, moderner Personaldienstleister für Pflegefachkräfte und bietet Festanstellungen sowie Arbeitnehmerüberlassung an. Laut Unternehmensangaben erhältst du eine Vergütung über dem TVöD-Tarif, Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste zusätzlich zum Grundgehalt sowie eine vertraglich fixierte Netto-Garantie. Hinzu kommen bis zu 42 Urlaubstage, eine Dienstwagen-Option und Mitgestaltung deines Dienstplans.

Auch deine Entwicklung bleibt nicht dem Zufall überlassen. Weiterbildungen mit Zertifikat gelten als vergütete Arbeitszeit und stärken deine Qualifikation für künftige Eingruppierungen. Persönliche Betreuung erhältst du an den Standorten Baden-Baden, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Frankfurt und Leipzig.

Der Einstieg beginnt mit einem unverbindlichen Informationsgespräch. Du bringst deine Zahlen mit, also Stundenlohn, gewünschte Wochenstunden, Fachbereich, Zulagen und Reisebereitschaft. Daraus entsteht ein individuelles Angebot, das du in Ruhe mit deiner aktuellen Abrechnung vergleichen kannst.

Für Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen bedeutet das planbare Unterstützung durch qualifizierte Fachkräfte. Für dich bedeutet es transparente Konditionen, einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit voller sozialer Absicherung und eine Betreuung, die deine Lebenssituation ernst nimmt. Nimm jetzt Kontakt auf oder bewirb dich direkt, wenn dein nächstes Pflegefachkraft Gehalt zu deiner Erfahrung und deiner Zeit passen soll.


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