Bis zu 7.000 € mtl. in der Pflege Zeitarbeit

Dienstwagen ohne Privatnutzung Arbeitsweg klar erklärt

Ein Privatnutzungsverbot stoppt die 1-%-Regelung, der Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte kann aber mit 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer steuerpflichtig bleiben. Du zahlst also nicht automatisch 0 €, nur weil Einkauf, Urlaub und Familienfahrten verboten sind.

Genau an dieser Stelle stolpern viele Pflegekräfte, MFA und pädagogische Fachkräfte über ihre erste Lohnabrechnung mit Dienstwagen. Im Vertrag steht klar, dass du privat nicht fahren darfst, und trotzdem erhöht ein Betrag dein steuerpflichtiges Einkommen. Das wirkt widersprüchlich, folgt aber einer einfachen Trennung, die du in zwei Fragen prüfen kannst. p1medical ordnet den Dienstwagen ohne Privatnutzung auf dem Arbeitsweg deshalb vor Vertragsbeginn ein, damit du den Ansatz in Euro kennst, bevor du unterschreibst.

Inhaltsverzeichnis

Dein Dienstwagen ohne Privatnutzung auf dem Arbeitsweg

Du steigst nach der Nachtschicht in der Klinik ins Auto und fährst nach Hause. Privat darfst du den Wagen nicht nehmen, nicht zum Einkauf, nicht ins Wochenende, nicht für die Familie. Trotzdem steht auf deiner Abrechnung ein geldwerter Vorteil. Das ist kein Fehler der Lohnbuchhaltung, sondern die getrennte Behandlung von Privatnutzung und Arbeitsweg.

Ein schriftliches Verbot nimmt die Pauschale für freie Privatfahrten aus der Rechnung. Darf der Wagen aber für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, bleibt dieser Weg als eigener Vorteil bestehen. Entscheidend sind zwei Fragen. Darfst du privat fahren, und gibt es eine Einrichtung, der du dauerhaft zugeordnet bist?

Die Rechnung am Küchentisch

Nimm als Beispiel ein Fahrzeug mit 40.000 € Bruttolistenpreis und 20 km einfacher Entfernung zur fest zugeordneten Klinik. Der Arbeitswegansatz liegt dann bei 240 € im Monat, also 2.880 € im Jahr, die wie Arbeitslohn behandelt werden. Du bekommst diesen Betrag nicht ausgezahlt, er erhöht nur die Grundlage für Steuer und Sozialversicherung.

Dass ein Wagen ganz ohne Privatfahrten überlassen wird, ist selten. Laut einer Online-Umfrage von Flottenmanagement erlaubten im Jahr 2025 1,9 % der befragten Unternehmen keine privaten Fahrten mit dem Dienstwagen, Dienstwagen ohne Privatnutzung waren damit eine kleine Minderheit. Gerade weil das Modell selten ist, musst du es sauber verstehen, statt es mit dem üblichen privat nutzbaren Dienstwagen zu vermischen.

Privat verboten heißt nicht automatisch steuerfrei. Der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte wird separat geprüft.

Bevor du weiterrechnest, schreib dir deine einfache Entfernung und den Bruttolistenpreis auf. Mit diesen zwei Werten kannst du jede Zeile im nächsten Vergleich in Sekunden auf deinen Fall übertragen.

Vier Steueransätze für deinen Dienstwagen im Vergleich

Bei einem Fahrzeug mit 40.000 € Bruttolistenpreis und 15 km einfacher Entfernung sieht der Vergleich so aus. Die Werte zeigen den monatlichen geldwerten Vorteil, nicht zusätzlich ausgezahltes Gehalt.

Steueransätze beim Dienstwagen ohne Privatnutzung

Modell Wann es gilt Monatlicher Ansatz Arbeitsweg extra Nachweis
1-%-Regelung Privatnutzung ist erlaubt 400 € 180 € zusätzlich Überlassung zur Privatnutzung
Nur 0,03-%-Zuschlag Privatnutzung ist ausgeschlossen, die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte aber erlaubt 0 € für Privatfahrten 180 € Privatnutzungsverbot und Zuordnung zur Einrichtung
Fahrtenbuch Der Vorteil wird nach den tatsächlichen Kosten und gefahrenen Kilometern berechnet Beispiel: 100 €, wenn 20 % der Gesamtkosten auf private Fahrten entfallen und diese 500 € betragen Beispiel: 50 €, wenn 10 % der Gesamtkosten auf Arbeitswegfahrten entfallen und diese 500 € betragen Lückenloses Fahrtenbuch mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometerstand
Keine erste Tätigkeitsstätte Du bist keiner ortsfesten Einrichtung dauerhaft zugeordnet 0 € bei wirksamem Privatnutzungsverbot Kein Zuschlag für den Weg zu einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitsvertrag und Einsatzplan
Beispiel 40.000 € und 15 km Dieselben Ausgangswerte für den Vergleich 400 € bei erlaubter Privatnutzung, sonst 0 € 180 €, wenn die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte erlaubt ist Vertrag und Lohnabrechnung

Die Fahrtenbuchwerte sind ein Rechenbeispiel: Betragen die gesamten Fahrzeugkosten 500 € im Monat, ergeben 20 % private Fahrten einen Ansatz von 100 €. Entfallen 10 % auf Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, kommen 50 € hinzu. Entscheidend sind die tatsächlichen Kosten und die dokumentierten Kilometeranteile.

Zeile für Zeile durchgerechnet

Bei erlaubter Privatnutzung ergeben 1 % von 40.000 € genau 400 €. Für den Arbeitsweg kommen 0,03 % je Entfernungskilometer hinzu: 0,03 % von 40.000 € mal 15 km ergeben 180 €. Zusammen sind das 580 € im Monat, unabhängig davon, wie oft du privat fährst.

Ist die Privatnutzung ausgeschlossen, entfällt der 400-€-Ansatz. Wird der Dienstwagen für den Weg zu einer ersten Tätigkeitsstätte genutzt, bleiben in diesem Beispiel 180 € als Arbeitswegansatz. Ob du einer festen Einrichtung zugeordnet bist oder zwischen Kliniken und Pflegeeinrichtungen wechselst, kann den Vergleich deshalb verändern.

Der Bundesfinanzhof hält in seiner Entscheidung zur tatsächlichen Überlassung zur Privatnutzung fest: Die 1-%-Regelung setzt voraus, dass dir der Wagen tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen wurde. Dass ein Fahrzeug verfügbar ist, genügt dafür nicht. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte begründen ebenfalls nicht automatisch eine erlaubte Privatnutzung.

Wann sich das Fahrtenbuch lohnt

Beim Fahrtenbuch wird der Vorteil anhand der tatsächlichen Fahrzeugkosten und der jeweiligen Kilometeranteile berechnet. Zu den Kosten zählen etwa Leasing, Versicherung, Steuer, Wartung und Kraftstoff. So lässt sich der private Anteil getrennt vom Anteil für Arbeitswegfahrten ermitteln.

Bei vielen dienstlichen Fahrten kann der private Kostenanteil niedrig ausfallen. Dafür musst du jede Fahrt zeitnah und vollständig dokumentieren. Fehlende Angaben lassen sich nicht einfach am Monatsende aus dem Gedächtnis ergänzen.

  • Pauschale wählen: Du möchtest weniger dokumentieren und akzeptierst den festen Ansatz.
  • Fahrtenbuch führen: Du fährst überwiegend dienstlich und hältst jede Fahrt lückenlos fest.
  • Arbeitsweg berücksichtigen: Privatfahrten sind verboten, aber du fährst zu einer ersten Tätigkeitsstätte.
  • Keinen Arbeitswegzuschlag ansetzen: Dir ist keine ortsfeste Einrichtung dauerhaft zugeordnet.

Die Erklärung zum geldwerten Vorteil beim Dienstwagen zeigt, wie der Betrag in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird. Vergleiche den angesetzten Wert mit deiner Vereinbarung und dem passenden Nachweis. Dann kannst du die Werte aus der Tabelle deinem eigenen Fall zuordnen.

Erste Tätigkeitsstätte und deine Einsatzwege

Die Grafik zeigt dir die Prüfung in der richtigen Reihenfolge, bevor du einzelne Wege bewertest.

Infografik zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte und der damit verbundenen steuerlichen Einsatzwege für Arbeitnehmer.

Prüfe zuerst, ob du einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet bist. Das kann deine Stammklinik sein, eine Praxis oder die Geschäftsstelle deines Arbeitgebers. Dauerhaft bedeutet mehr als ein kurzer Einsatz im Dienstplan. Es bedeutet, dass diese Einrichtung dein fester beruflicher Anker ist.

Quantitativ heißt das, dort verbringst du den größten Teil deiner Arbeitszeit. Qualitativ heißt es, dort liegt dein fachlicher Schwerpunkt, dort findet deine eigentliche Tätigkeit statt. Beide Blickwinkel helfen dir, eine echte Zuordnung von einer bloßen Durchgangsstation zu unterscheiden.

Was keine erste Tätigkeitsstätte ist

Eine Sammelstelle, an der du nur den Schlüssel holst oder dich kurz umziehst, reicht für sich allein nicht aus. Entscheidend bleibt die arbeitsvertragliche Zuordnung zu einer Einrichtung, nicht der Ort, an dem du morgens zufällig zuerst anhältst. Auch wechselnde Einsatzkliniken werden nicht automatisch zu deiner ersten Tätigkeitsstätte, nur weil du dort mehrere Dienste am Stück arbeitest.

Die Lohnsteuer-Handbücher des Bundesfinanzministeriums trennen Privatnutzung und Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte klar voneinander. Wird der Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, kann ein Wert von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Fehlt eine solche erste Tätigkeitsstätte, kann die Besteuerung des Arbeitswegs entfallen.

Merkregel für deinen Einsatzplan: Nicht der Zielort im Navi entscheidet, sondern die dauerhafte Zuordnung im Vertrag.

Liegst du mit deiner Wohnung näher an einer vorübergehenden Einsatzklinik als an deiner zugeordneten Stätte, zählt steuerlich trotzdem die zugeordnete Stätte. Der Zuschlag folgt der Zuordnung, nicht der kürzesten Strecke deines aktuellen Dienstes. Das überrascht viele, ist aber die Logik des Systems.

Ein zweiter Weg am selben Tag erhöht den Zuschlag nicht. Angesetzt wird die einfache Entfernung einmal je Monat als Pauschale, nicht jede einzelne Hin- und Rückfahrt. Ob du an einem Tag einmal oder zweimal zur Stammklinik fährst, ändert an diesem Monatsansatz nichts.

Vier Einsatzwege im direkten Vergleich

Die folgende Tabelle rechnet mit 35.000 € Bruttolistenpreis. Lege deinen aktuellen Einsatzplan daneben und suche die Zeile, die zu deiner Woche passt.

Vier Einsatzwege und ihr Steuerergebnis

Einsatzweg Erste Tätigkeitsstätte Ansatz für den Weg
Täglich zur fest zugeordneten Stammklinik, 18 km Ja 0,03 % je Entfernungskilometer, 189 € im Monat
Direkt zur Klinik, die nur für vier Wochen im Einsatzplan steht Nein Kein Zuschlag, Auswärtstätigkeit
Anreise mit Übernachtung am entfernten Einsatzort Nein, solange keine dauerhafte Zuordnung Reisekosten statt Pendlerzuschlag
Schlüssel an der Geschäftsstelle, danach weiter in die Einrichtung Ja, an der zugeordneten Geschäftsstelle 0,03 % für die einfache Entfernung zur Geschäftsstelle

Fährst du täglich zu deiner Stammklinik, ist der Fall klar. Bei 35.000 € und 18 km ergibt die Rechnung 189 € im Monat. Dieser Betrag steht auch dann im Raum, wenn Privatfahrten komplett verboten sind.

Steht eine Klinik dagegen nur für vier Wochen in deinem Einsatzplan und bist du ihr nicht dauerhaft zugeordnet, fehlt die Grundlage für den Zuschlag. Deine Fahrt dorthin ist dann Auswärtstätigkeit. Für den Dienstwagen ohne Privatnutzung auf dem Arbeitsweg ist das der günstigste Fall, weil weder Privatpauschale noch Pendlerzuschlag anfallen.

Das kurze Video fasst die Unterscheidung zwischen fester Zuordnung und wechselndem Einsatz noch einmal anschaulich zusammen.

Übernachtung und Geschäftsstelle richtig einordnen

Reist du zu einem entfernten Einsatzort und übernachtest dort, folgt die Fahrt den Reisekostenregeln, solange keine dauerhafte Zuordnung entsteht. Es ist keine tägliche Pendelfahrt zu deinem festen Arbeitsort, sondern eine berufliche Reise von zu Hause weg. Anreise, Einsatzzeit vor Ort und Rückkehr zur Wohnung gehören zusammen und werden anders behandelt als der normale Arbeitsweg.

Holst du den Wagen dagegen an der Geschäftsstelle ab, der du zugeordnet bist, wird nach der Entfernung zu dieser Geschäftsstelle gerechnet. Nicht die Strecke zur späteren Einrichtung zählt, sondern die einfache Entfernung Wohnung zur Geschäftsstelle. Die Weiterfahrt von dort in die Klinik oder Pflegeeinrichtung ist dann dienstliche Fahrt ab deiner ersten Tätigkeitsstätte.

  • Stammklinik im Vertrag benannt: Prüfe den Zuschlag mit deiner Entfernung dorthin.
  • Nur Einsatzklinik im Dienstplan: Prüfe, ob eine dauerhafte Zuordnung wirklich fehlt.
  • Übernachtung am Einsatzort: Ordne die Fahrt den Reisekosten zu, nicht dem Pendeln.
  • Start an der Geschäftsstelle: Miss die Entfernung bis dorthin, nicht bis zur Einrichtung.

Ein unterschriebenes Privatnutzungsverbot ändert an keiner dieser Zeilen etwas, solange Zuordnung und tatsächliche Nutzung gleich bleiben. Das Verbot beantwortet nur die Privatfrage. Die Wegfrage beantwortet allein deine erste Tätigkeitsstätte.

Wenn für deinen Weg ein Vorteil angesetzt wird, lohnt sich danach der Blick auf die Gegenrechnung in deiner Steuererklärung. Wie du deine Strecke dafür sauber ermittelst, erklärt dir die Anleitung zur Berechnung der Entfernungspauschale Schritt für Schritt. Wichtig ist die Reihenfolge. Erst klärst du den Ansatz auf der Lohnabrechnung, dann prüfst du, was du in der Erklärung gegenrechnen kannst.

Nimm dir jetzt deinen Vertrag und deinen Einsatzplan für die nächsten Wochen. Unterstreiche die Stelle zur Zuordnung und markiere in der Tabelle deinen Weg. Wenn Vertrag und gelebter Einsatz auseinanderlaufen, ist genau das dein Gesprächsthema mit der Einsatzleitung, bevor die nächste Abrechnung kommt.

Wann dein Privatnutzungsverbot wirklich trägt

Der Dienstwagen steht nach der Schicht vor deiner Wohnung. Du hast den einzigen Schlüssel, und im Vertrag sind Privatfahrten verboten. Wenn sich das Verbot im Alltag nicht durchsetzen lässt, steht die Vereinbarung auf wackligem Boden.

Eine Infografik erklärt die Voraussetzungen für ein wirksames Verbot der privaten Nutzung von Dienstwagen durch Mitarbeiter.

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung zum Privatnutzungsverbot die Bedeutung der tatsächlichen Organisation betont: Ein ausdrücklich vereinbartes Verbot muss im Alltag nachvollziehbar umgesetzt werden, besonders wenn du unbeschränkten Zugriff auf den Wagen hast. Das ist von der Frage des Anscheinsbeweises zu unterscheiden. Ein allgemeiner Anscheinsbeweis allein reicht nicht aus, um erlaubte Privatnutzung zu unterstellen. Entscheidend ist hier, ob das vereinbarte Verbot durch klare Abläufe praktisch eingehalten wird.

Fünf Punkte, die zusammenpassen müssen

Erstens der Standort: Nach dem Einsatz steht der Wagen auf dem Gelände der Klinik oder Einrichtung und nicht dauerhaft bei dir zu Hause. Zweitens der Schlüssel: Er bleibt an einem festgelegten Ort, etwa bei der Einsatzleitung, statt als einziger Schlüssel bei dir zu sein.

Drittens die Tankkarte. Kläre, wer sie verwahrt und wofür sie genutzt werden darf. Bei einem Wagen, der auch privat genutzt werden darf, kann eine Tankkarte für private Nutzung dazugehören. Viertens die Übergabe: Halte fest, wer den Wagen übernimmt und zurückgibt. Welche Nachweise das Finanzamt im Einzelfall anerkennt, sollte vorab mit der Lohnbuchhaltung oder einem Steuerberater geklärt werden, bevor du die Dokumentation festlegst.

Fünftens muss das Nutzungsverbot klar formuliert sein. Es sollte auch Familienmitglieder einschließen und bei jeder Übergabe gelten. Ein Vertragssatz und die Abläufe rund um Schlüssel, Standort und Tankkarte müssen zusammenpassen.

Bei einer Betriebsprüfung zählt, was im Alltag tatsächlich passiert.

Was passiert, wenn die Organisation fehlt

Sind die Abläufe unklar oder wird das Verbot nicht eingehalten, kann das Finanzamt die Privatnutzung steuerlich anders beurteilen als erwartet. Dann kann ein geldwerter Vorteil angesetzt werden, obwohl du den Wagen privat nicht nutzen wolltest. Der Arbeitsweg bleibt davon getrennt zu prüfen: Ob dafür ein steuerlicher Ansatz entsteht, hängt nicht allein vom Privatnutzungsverbot ab.

Geh die fünf Punkte Standort, Schlüssel, Tankkarte, Übergabe und Nutzungsverbot mit deiner Einsatzleitung durch. Markiere, was im Alltag tatsächlich gilt. Wo Vereinbarung und Praxis auseinandergehen, klärt zuerst, welche Regelung und Abläufe zu deinem Einsatz passen.

Pflichtpunkte für deine Dienstwagenvereinbarung

Ob der Arbeitsweg als berufliche oder private Nutzung zählt, hängt nicht allein davon ab, wohin du fährst. Entscheidend ist auch, ob dir eine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet ist und ob du den Wagen für diesen Weg nutzen darfst. Halte diese Punkte schriftlich fest, damit du, Einsatzleitung und Lohnbuchhaltung dieselbe Regel anwenden.

Infografik zeigt die drei wichtigsten Pflichtpunkte für eine rechtssichere Dienstwagenvereinbarung, inklusive Privatfahrten, Tätigkeitsstätte und schriftlicher Fixierung.

Die sechs Klauseln im Prüfpfad

1. Privatfahrten. Schreib eindeutig hinein, ob private Fahrten erlaubt sind. Falls sie ausgeschlossen sind, sollte das auch Fahrten durch Familienmitglieder umfassen. Eine Formulierung wie „überwiegend dienstlich“ lässt offen, was im Alltag gilt.

2. Erste Tätigkeitsstätte. Benenne die Einrichtung, der du dauerhaft zugeordnet bist, oder halte fest, dass keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt ist. Bei wechselnden Einsätzen sollte die Vereinbarung unterscheiden zwischen einer festen Zuordnung und vorübergehenden Einsätzen in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.

3. Arbeitsweg. Kläre, ob du den Wagen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darfst. Der Weg wird nicht automatisch als privat oder beruflich eingeordnet: Maßgeblich sind Zuordnung und erlaubte Nutzung. Wenn der Wagen am Einsatzort bleibt, sollte auch das zur tatsächlichen Regelung passen.

4. Organisation. Lege fest, wo das Fahrzeug abgestellt wird und wie Schlüssel und Tankkarte verwaltet werden. Die Vereinbarung sollte den Abläufen im Fuhrpark und an deinem Einsatzort entsprechen.

5. Nachweis. Halte fest, welche Belege oder Aufzeichnungen für das vereinbarte Nutzungsmodell erforderlich sind und wer sie führt. Welche Dokumentation passt, hängt von der konkreten Regelung ab. Kläre das vor der Unterschrift mit der zuständigen Stelle, statt dich auf eine pauschale Aussage zu verlassen.

6. Haftung. Vereinbare, wer bei Bußgeldern oder Schäden zuständig ist und wen du im Schadensfall informieren musst. Klare Regeln helfen, Missverständnisse über Kosten und Meldewege zu vermeiden.

Warum Einrichtungen dieselbe Liste brauchen

Kliniken, Praxen und Pflegeeinrichtungen sollten dieselben Fragen in ihren Vorlagen klären. So lässt sich für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten nachvollziehen, welche Nutzung vereinbart ist und wie der Arbeitsweg behandelt wird. Einen Überblick über mögliche Kosten auf Arbeitgeberseite findest du bei den Dienstwagenkosten für Arbeitgeber.

Kläre deinen Dienstwagen im Gespräch mit p1medical

Du entscheidest in zwei Schritten, nicht aus dem Bauch heraus. Der erste Schritt betrifft deinen Alltag. Bleibt der Wagen auf dem Gelände und hast du keine erste Tätigkeitsstätte, ist ein dokumentiertes Verbot meist der ruhigere Weg, weil weder Privatpauschale noch Arbeitswegzuschlag anfallen.

Der zweite Schritt betrifft deinen Wunsch. Fährst du täglich zur fest zugeordneten Einrichtung oder willst du den Wagen auch privat nutzen, ist ein offenes Modell ehrlicher als ein Verbot auf dem Papier. Ein Verbot, das im Alltag nicht gelebt wird, kostet dich im Zweifel mehr als die offene Pauschale.

Was du ins Gespräch mitbringst

Bring drei Angaben mit. Erstens deinen Einsatzort und die Frage, ob du einer Einrichtung dauerhaft zugeordnet bist. Zweitens die einfache Entfernung von deiner Wohnung dorthin. Drittens deine ehrliche Antwort darauf, ob du den Wagen abends behalten und privat fahren willst.

Mit diesen Angaben lässt sich dein Ansatz in Euro benennen, bevor du dich bewirbst oder als Einrichtung Personal anfragst. Du siehst sofort, ob bei dir 0 €, nur der Arbeitsweg oder die volle Pauschale realistisch ist. Alternative Modelle wie ein Mobilitätszuschuss kannst du im selben Gespräch dagegenhalten, wenn ein Dienstwagen für deinen Einsatz gar nicht die beste Lösung ist.

p1medical ist ein Personaldienstleister für Pflege- und pädagogische Fachkräfte und ordnet solche Fragen vor Vertragsbeginn ein. Bei uns erhältst du einen Dienstwagen mit Tankkarte zur privaten Nutzung, sodass du kein eigenes Auto brauchst, und wir erstatten Fahrtkosten für Einsätze außerhalb deiner Heimatregion. Welche Regelung für deinen konkreten Einsatz gilt, klären wir im Gespräch und bestätigen sie dir schriftlich.

Ein unverbindliches Informationsgespräch ist dein nächster Schritt. Du gehst mit einer klaren Euro-Zahl und einer Vereinbarung nach Hause, die zu deinem Einsatzplan passt, statt mit einer Klausel, die erst die Betriebsprüfung auf die Probe stellt.


Du willst vor deiner Unterschrift wissen, ob bei dir 0 €, nur der Arbeitsweg oder die volle Pauschale anfällt, und du willst diese Antwort schriftlich in deiner Vereinbarung wiederfinden. Genau dafür ist Personal 1 Personalservice GmbH dein Ansprechpartner, mit Festanstellung für Pflege- und pädagogische Fachkräfte, planbaren Einsätzen und einer Dienstwagenregelung, die wir vor Vertragsbeginn mit dir durchrechnen. Besuche unsere Website, sichere dir dein unverbindliches Informationsgespräch und bring Einsatzort, Entfernung und deine Wünsche zum Wagen gleich mit.